Wer sich mit dem Kauf einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus auseinandersetzt, stößt früher oder später auf den Begriff der Eigentümergemeinschaft, aber was steckt eigentlich dahinter?
Wer eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kauft, wird automatisch Mitglied der Eigentümergemeinschaft, denn die Eigentümergemeinschaft setzt sich aus den Wohnungseigentümern in einem Mehrfamilienhaus zusammen. Durch den Kauf einer Eigentumswohnung werden Sie somit auch Miteigentümer an der gesamten Immobile. Damit haben Sie auch Mitbestimmungsrecht und Mitverantwortung für das Haus.
In regelmäßigen Abständen finden Eigentümerversammlungen statt, bei denen Beschlüsse und Entscheidungen bezüglich des Hauses getroffen werden. Auch die Kosten, etwa für Instandhaltungsarbeiten für das Gemeinschaftseigentum werden auf die Eigentümer der Gemeinschaft umgelegt.
In der sogenannten Teilungserklärung wird vorab festgehalten, welche Bereiche Sondereigentum sind, also ausschließlich im Eigentum eines einzelnen Erwerbers steht und welche zum Gemeinschaftseigentum gehören.
Zum Gemeinschaftseigentum zählen in der Regel das Treppenhaus, Aufzüge oder auch das Dach. Auch Grünanlagen, die zu der Immobilie gehören, können darunterfallen.
Die Verwaltung des Hauses wird in der Regel durch eine Hausverwaltung organisiert, die von der Eigentümergemeinschaft bestimmt wird. Diese kümmert sich um organisatorische Aufgaben und praktische Dinge, wie etwa der Beauftragung eines Hausmeister-Services.
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